
Festlegung neuer Grundsteuerhebesätze
Dieses Thema beschäftigt aktuell viele Bürgerinnen und Bürger. Die Reform hat als Ziel, die Besteuerung gerechter zu gestalten, da z.B. Neubauten eine hohe Steuerlast hatten, als ältere Bauten. Aktuell hat die Gemeinde Forst Erträge durch die Grundsteuer in Höhe von 950.000 Euro. Ohne eine Anpassung des Hebesatzes würden die Erträge sich mehr als verdoppeln (über 2. Mio. Euro). Die Beschlussvorlage sah daher vor, die Grundsteuerhebesätze aufkommensneutral zu gestalten. So soll der Hebesatz von 350% auf 160% herabgesetzt werden (Grundsteuer A und B). Laut dem Transparenzregister des Landes BW wäre ein Hebesatz bis 161% aufkommensneutral. Bei der Grundsteuer B (Bebaute Grundstücke) soll allerdings bei unbebauten Grundstücken der Hebesatz mit 160% so gestaltet werden, dass die Gemeinde Mehreinnahmen in Höhe von 50 000 Euro erzielen kann. In diesem letzten Punkt gab es in unserer Fraktion ein geteiltes Meinungsbild und Abstimmungsverhalten: Mehrheitlich, dass dies zu rechtfertigen ist, da die Gemeinde ein berechtigtes Interesse daran hat, dass Grundstücke nicht unbebaut bleiben. Ebenso hat die Gemeinde im kommenden Jahr Mehrkosten in Höhe von 500.000 Euro zu schultern (Erhöhung der Kreisumlage, Tarifsteigerungen etc.) Es wurde aber auch die Meinung vertreten, dass die Anhebung der Hebesätze grundsätzlich so erfolgen soll, dass keinerlei Mehreinnahmen für die Gemeinde erzielt werden. Dem erst in der Sitzung eingebrachten Antrag des Bürgermeisters auf Anhebung des Hebesatzes auf sogar 180% bei der Grundsteuer B lehnten wir ab.
