Gemeinderatsfraktion
Sonderzuschüsse zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen wegen Vogelgrippe
Durch die Verdachtsfälle auf Vogelgrippe sind den beiden Vereinen Verein der Vogelliebhaber sowie Tier- und Vogelpark große Schwierigkeiten entstanden: Der Park wurde gesperrt, Tiere mussten getötet und hohe Investitionen müssen getätigt werden. Beide Vereine stellen sich mit großem Engagement dieser herausfordernden Situation, auch die Gemeinde hat bereits unterstützt. Dem Sonderzuschuss können wir zustimmen, da dieser die Zukunft der beiden Vereine sichert und den Park, der einen großen Freizeit- und Erholungswert für die Gemeinde darstellt, erhält. Wir gehen auch davon aus, dass diese Investitionen (zum Beispiel in übernetzte Gehege) dazu dienen, zukünftig in vergleichbaren Fällen glimpflicher davonzukommen.
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
sehr geehrter Bürgermeister Killinger,
sehr geehrte Damen und Herren der Gemeindeverwaltung,
liebe Kolleginnen und Kollegen des Gemeinderats,
liebe Vertreterin der regionalen Presse,
gute Politik, somit die gewählten Vertreterinnen und Vertreter, sollte stets das Wohl aller Menschen in dieser Gemeinde und in diesem Land im Blick haben – das Gemeinwohl. Grundvoraussetzung hierfür ist eine gute und bezahlbare kommunale Daseinsvorsorge, eine handlungsfähige Gemeinde sowie solide Finanzen. Doch das ist nicht alles, gerade dann, wenn unser Frieden in Gefahr ist, Umweltverschmutzung unser natürliches Gleichgewicht stört und so der Klimawandel weitere Herausforderungen mit sich bringt.
Vergabe Planungsleistung Jägerhaus
Im Umzug der Musikschule ins Jägerhaus sehen wir viele Vorteile: Lehrer/innen und Schüler/innen der MuKs werden bessere Bedingungen für ihr vielfältiges Angebot erhalten. Die Gemeinde profitiert davon, dass die Räumlichkeiten des Jägerhauses eine bessere Auslastung erfahren. Außerdem kann für die Sanierungsmaßnahmen Förderung beantragt werden, da das Jägerhaus im Sanierungsgebiet liegt. Deshalb unterstützen wir, dass die ersten notwendigen Planungsleistungen vergeben werden. Für wichtig halten wir, dass bei der Planung der Konzeption eine sehr genaue Bedarfsanalyse vorgenommen wird, in der die Bedürfnisse der Muks, aber auch aller weiteren Gruppierungen, welche das Jägerhaus nutzen, in den Blick genommen werden.
Anpassung Parkraumkonzept
Die erste Umsetzung des Parkraumkonzeptes wurde in der Gemeinde von den Bürgerinnen und Bürgern intensiv diskutiert, es gingen zahlreiche Rückmeldungen ein. Nach einer weiteren Begehung sowie der Einholung einer Stellungnahme durch die Polizei hat der Arbeitskreis Mobilität einige Anpassungen (v.a. Streichung von Parkplätzen an unübersichtlichen Stellen) vorgenommen. Unsere Fraktion ist mehrheitlich mit den Vorschlägen einverstanden. Es sind viele Maßnahmen darin umgesetzt, die aus unseren Anregungen stammen. Für wichtig halten wir, dass an den Stellen, an denen das Parken von Fahrzeugen auf dem Gehweg erlaubt ist, eine Mindestbreite von 1,40m für den Fußverkehr gewährleitstet ist.
Ergebnis Innenentwicklung STEG
Der Abschlussbericht der STEG zeigt, dass Forst Potential hat, um Flächen für Wohnbebauung zu entwickeln. Die Gemeinde muss nun entscheiden, welche der möglichen Flächen Priorität bei der Entwicklung hat und bei welcher es für die Gemeinde am wichtigsten wäre, selbst mitgestalten zu können. Für unsere Fraktion spielt das Thema „Genossenschaftlicher Wohnungsbau“ eine große Rolle, in den Nachbarkommunen gibt es dazu Beispiele. Wir werden daher diese mögliche Lösung weiterhin in die Debatte einbringen.
Festlegung neuer Grundsteuerhebesätze
Dieses Thema beschäftigt aktuell viele Bürgerinnen und Bürger. Die Reform hat als Ziel, die Besteuerung gerechter zu gestalten, da z.B. Neubauten eine hohe Steuerlast hatten, als ältere Bauten. Aktuell hat die Gemeinde Forst Erträge durch die Grundsteuer in Höhe von 950.000 Euro. Ohne eine Anpassung des Hebesatzes würden die Erträge sich mehr als verdoppeln (über 2. Mio. Euro). Die Beschlussvorlage sah daher vor, die Grundsteuerhebesätze aufkommensneutral zu gestalten. So soll der Hebesatz von 350% auf 160% herabgesetzt werden (Grundsteuer A und B). Laut dem Transparenzregister des Landes BW wäre ein Hebesatz bis 161% aufkommensneutral. Bei der Grundsteuer B (Bebaute Grundstücke) soll allerdings bei unbebauten Grundstücken der Hebesatz mit 160% so gestaltet werden, dass die Gemeinde Mehreinnahmen in Höhe von 50 000 Euro erzielen kann. In diesem letzten Punkt gab es in unserer Fraktion ein geteiltes Meinungsbild und Abstimmungsverhalten: Mehrheitlich, dass dies zu rechtfertigen ist, da die Gemeinde ein berechtigtes Interesse daran hat, dass Grundstücke nicht unbebaut bleiben. Ebenso hat die Gemeinde im kommenden Jahr Mehrkosten in Höhe von 500.000 Euro zu schultern (Erhöhung der Kreisumlage, Tarifsteigerungen etc.) Es wurde aber auch die Meinung vertreten, dass die Anhebung der Hebesätze grundsätzlich so erfolgen soll, dass keinerlei Mehreinnahmen für die Gemeinde erzielt werden. Dem erst in der Sitzung eingebrachten Antrag des Bürgermeisters auf Anhebung des Hebesatzes auf sogar 180% bei der Grundsteuer B lehnten wir ab.
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