Fraktion
Bei der vergangenen Gemeinderatssitzung wurde der Haushalt 2015 der Gemeinde Forst verabschiedet. Für die SPD Fraktion sprach Christian Holzer. Die Haushaltsrede können Sie nachlesen unter der Rubrik "Gemeinderat - Haushaltsreden".
Am selben Tag wurde der SPD Antrag auf Bezuschussung von Wochenendfreizeiten von Forster Jugendgruppen behandelt. Zur großen Freude der SPD wurde der Antrag einstimmig vom Gemeinderat angenommen.
Ein weiterer Tagesordnungspunkt war über eine neue Heizungsanlage für die Waldseehalle zu entscheiden. Hier standen mehrere Anlagen zur Auswahl. Der Gemeinderat hat sich gegen die Stimmen der SPD für die Heizungsanlage mit Erdgas-Kaskade ausgesprochen. Durch diese Entscheidung der anderen Fraktionen im Gemeinderat wird Forst weiterhin Primärenergien (Erdgas) verbrauchen und davon abhängig sein. Diese Heizungsanlage war nach bisherigen Kalkulationen minimal! wirtschaftlicher hat dafür von allen Anternativen den größten CO²-Ausstoß. Nachhaltigkeit sieht aus Sicht der SPD anders aus. "So werden wir keine Energiewende schaffen", so die SPD-Fraktion abschließend.
Antrag der SPD Fraktion
Umgestaltung der WC-Anlagen im Jägerhaus
Die SPD Fraktion stellt im Zuge der Einrichtung eines Aufzuges im Jägerhaus den Antrag auf Renovierung und Neugestaltung der Toiletten im Jägerhaus (Behindertengerecht und familienfreundlich).
Begründung: Schon mehrere Jahrzehnte sind seit der letzten Renovierung der WC-Anlagen vergangen. Die Toiletten zeigen zudem starke Abnützungen auf und können von Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen nur schwer oder überhaupt nicht genutzt werden. Das Jägerhaus ist eine öffentliche Einrichtung und sollte für alle Mitbürgerinnen und Mitbürger nutzbar sein.
Antrag Nummer 1:
Altersgerecht Wohnen
Die Verwaltung möge eruieren wo und wann in Forst im Bereich der Ortsmitte Wohnraum, der nicht mehr genutzt, bzw. der frei wird, für derartige Angebote zur Verfügung stünde?
Inwieweit könnte unsere Gemeinde hier mit einem privaten Investor zusammenkommen, bzw. ließe sich durch Engagement der Gemeinde hier etwas bewegen?
Wie ließe sich das Modellvorhaben des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, das es bis 2012 gibt, für Forst nutzbar machen.
Speyer, als nächstgelegener Ansprechpartner, ist in diesem Programm dabei.
Fazit aus diesem Programm ist, dass bei der Schaffung von seniorengerechtem Wohnraum Wohnungsanbieter mit Kommunen zusammenarbeiten müssen, um allen Aspekten gerecht zu werden.
Wir denken hier an Wohngebäude, die eine Vorstufe sind des „Betreuten Wohnens“.
Die Fraktionsvorsitzende kennt eine derartige Umsetzung in Lörrach/ Stetten in der die Schwester wohnt. Diese Wohnungen lassen sich auch bei bestimmten körperlichen Einschränkungen im jungen Alter nutzen. Alle Wohnungen sind verkauft!
Das Areal entspricht in etwa der Situation vor Ort.
Begründung:
Ein wichtiges Thema ist der demografische Wandel.
Für Kommunen sind die Bereiche Städtebau und Infrastruktur zu verknüpfen.
Weiter bitten wir die Verwaltung um Kontaktaufnahme mit dem Gewerbeverein bezüglich Erweiterung der Energie- und Umwelttage zum Thema „Altersgerecht Wohnen, bzw. umbauen“.
Antrag Nummer 2:
Die SPD – Fraktion stellt den Antrag auf
Ausweisung der Fahrradwege durch deutlich sichtbare Markierung
Begründung:
Der Landkreis hat neue Hinweisschilder auf Fahrradwege in diesem Jahr aufgestellt.
Als Ergänzung dieser Neuerung sollen an bestimmten Stellen im Ort deutliche Markierungen auf der Straße aufgebracht werden, welche die Fahrradwege kenntlicher machen. Wir denken hier an weiße Linienführung, Pfeile auf rotem Auftrag.
Diese Markierung sind eine Erleichterung der Verkehrsführung.
An folgenden Stellen sind sie eine Sicherheitsmaßnahme:
Die ständig in der Diskussion befindliche Querung „Barbara – Burgweg – Goethestraße“ . Auch die Führung vom Wohngebiet „Hardlach“ her. Nach dem Kreisel soll das Hinweisschild „Kinder kreuzen/spielen“ durch ein auf der Straße aufgebrachte rotes Warndreieck ergänzt werden
Übergang Bruchsaler Straße in den Fahrradweg Richtung Bruchsal. In Zukunft noch zum Einkaufsmarkt am östlichen Ortseingang. Hier auch Markierungen von Bruchsal herkommend
Eine Befahrung mit Fahrrädern innerhalb des Ortes zur Sichtung des Technischen Ausschusses wäre dienlich. Sicher ließen sich hier weitere Stellen finden
Weiter wäre es eine Unterstützung der Aktion
„Forst – natürlich mobil oder nicht radlos…“
Antrag Nummer 3:
Ermittlung des Sachstandes zu Planungen:
Solarpark auf der stillgelegten Mülldeponie
Begründung:
Unsere Fraktion sieht hier für den Landkreis eine Möglichkeit der alternativen Stromerzeugung.
Vor einigen Jahren wurde im Gemeinderat die Frage gestellt, ob die riesige Fläche der stillgelegten Mülldeponie für eine Anlage zur Gewinnung von Energie aus Sonne genutzt werden kann.
Es hieß damals, diese müsse sich erst „setzen“.
Nun sind einige Jahre vergangen.
Wie ist der Stand der Dinge?
Sind bereits Planungen dazu im Gange?
Wir bitten dies beim Landkreis nachzufragen und den Gemeinderat zu informieren.
Antrag Nummer 4:
Einrichtung eines Friedwalds
Die Verwaltung möge prüfen, ob für Forst ein Friedwald als eine neue Bestattungsform eingerichtet werden kann.
Begründung:
Von Mitbürgerinnen und Mitbürgern wurde im Gespräch diese Möglichkeit der Bestattung angefragt.
Die bestehenden Anlagen von Friedwäldern wären in weiterer Entfernung und auch bei dieser Bestattungsform ist eine „Verbindung“ zum Heimatort, vielleicht auch Möglichkeit des Besuchs für die Angehörigen gewünscht.
Danke!
Forst, den 13.12.2010
Für die SPD-Fraktion im Gemeinderat Forst
Der Abendstern
guckt zum Fenster herein
der Wein
funkelt rubinrot im Glas
ein Freund ruft an
die Flamme der Kerze tanzt
und in mir
klingen Melodien
nur noch wenige Kalenderblätter
und das Jahr neigt sich dem Ende zu
und ich spür mich
und es tauchen Bilder auf
und Worte
und Klänge
und ich..
schaue zurück …
Erinnerungen
werden wach
und zeugen
Dankbarkeit
geschenkt
alles geschenkt
das Leben
mein Leben
Begegnungen
Liebe
Freundschaft
die Herausforderungen
die Verbundenheit
die Grenzen
Heimat
geschenkt
dankbar
von diesem Jahr
Abschied nehmen
und das neue
hoffend und liebend
begrüßen
und im Moment des Übergangs
des nicht mehr und noch nicht
einfach innehalten
Abschied nehmen von dem
was war
voll Hoffnung
auf das
was wird
Andrea Schwarz
Allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern
Danke für einen konstruktiven, guten und erfolgsorientierten Austausch
Danke für jegliche Form der Unterstützung
Frohe Weihnachten
Zeit für
Besinnung
Rückblick
Erinnerung
an viele „Geschenke“
und fürs Neue Jahr seid
reich
beschenkt!
Herzlichst
Für die SPD - Fraktion im Gemeinderat
Ulrike Böhrer-Leibold
Ursula Firnkes
Theo Grimm
Wie der Waghäuseler Bürgermeister und SPD- Landtagsabgeordnete Walter Heiler und der Brettener SPD Landtagsabgeordnete Wolfgang Wehowsky in Erfahrung bringen konnten, werden im Land Baden- Württemberg insgesamt 128 weitere Ganztagesschulen genehmigt.
„Es handelt sich um insgesamt 27 entscheidungsreife Anträge auf Einrichtung einer Ganztagesschule mit besonderer pädagogischer und sozialer Aufgabenstellung und 101 entscheidungsreife Anträge auf Einrichtung einer Ganztagesschule in offener Angebotsform, die zum Schuljahr 2010/2011 eingerichtet werden. Die Bescheide werden in Kürze erteilt“, so eine Mitteilung des Kultusministeriums vom 10. Mai 2010.
Sieben weitere Ganztagesschulen wird es ab September 2010 demnach im Landkreis Karlsruhe geben:
- Bolandenschule Wiesental, Grundschule, offene Angebotsform
- Lußhardtschule Forst, Hauptschule, offene Angebotsform
- GHWRS Jöhlingen, offene Angebotsform
- Schönborngymnasium Bruchsal, offene Angebotsform
- Adolf- Kußmaul- Schule Graben- Neudorf, Grundschule, Ganztagesschule mit besonderer pädagogischer und sozialer Aufgabenstellung
- Bolandenschule Wiesental, Hauptschule mit 10. Schuljahr/Werkrealschule, mit besonderer pädagogischer und sozialer Aufgabenstellung
- GHWRS Linkenheim- Hochstetten, mit besonderer pädagogischer und sozialer Aufgabenstellung
Derzeit gewährt das Land den Ganztagesschulen folgende zusätzliche Zuweisungen an Lehrerwochenstunden:
- Ganztagsschulen in offener Angebotsform:
Grundschulen: 4 Lehrerwochenstunden je Ganztagsklasse
Hauptschulen/Realschulen: 2 Lehrerwochenstunden je Ganztagsklasse
Gymnasien: 1 Lehrerwochenstunde je Ganztagsklasse
- Ganztagsschulen mit besonderer pädagogischer und sozialer Aufgabenstellung:
Grundschulen: bis zu 6 Lehrerwochenstunden je Ganztagsklasse
Hauptschulen: bis zu 5 Lehrerwochenstunden je Ganztagsklasse
Förderschulen: ca. 0,75 Deputate je Schule (Einzelfallentscheidung)
Sitzung vom 27.7.09
Die Verwaltung bereitet eine Sitzungsvorlage nach den Ferien vor. Es sollen flexible Öffnungszeiten und daran angepaßte Gebühren vorgeschlagen werden.
Abwarten, was der neue Gemeinderat entscheidet. 28.7.09
Die SPD- Fraktion hat alles versucht die Preiserhöhungen bei den Kleinkindergruppen und der Ganztagsbetreuung zu verhindern. Wir versuchten zwei Abstimmungen zu erreichen, aber das wurde vom Bürgermeister vereitelt. Er hat die Abstimmung über den ganzen Antrag am Schluss aufgerufen.
Wir wollten einzeln über die " Regelgruppen mit der sozialen Variante bei mehr Kindern abstimmen", was auch in unserem Sinne ist.
Und dann sollte die Abstimmung bei den Kleinkindgruppen und der Ganztagsbetreuung erfolgen. Denn dort waren wir mit dem Verwaltungsantrag nicht einig. Schon im beratenden Kindergartenausschuss war unsere Fraktion mit dem Antrag nicht einverstanden.
Herr Bürgermeister Gsell denkt sicher an die Kosten der Kindergärten, die schon heute bei 778.000,- - Euro pro Jahr liegen. Aber in gewissen Gehaltsgruppen von Gemeinderatsmitgliedern denkt man, dass die Erhöhung von den Eltern und von den Alleinerziehenden zu tragen ist. Es steht ja der Gang zum Sozialamt offen. Eine Verlagerung der Kosten von der Gemeinde auf den Kreis. Aber es kommt wieder zu den Gemeinden über die Kreisumlage zurück.
Abstimmungsergebnis:
Alle CDU- GR und 2 FWV GR für die Erhöhung bzw. Vorlage 10 Stimmen.
Alle SPD GR 3 Stimmen und 4 Stimmen FWV GR dagegen.
1 GR fehlte. Also 10 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen.
Veröffentlichung in den BNN 12.7.2009, Landkreisseite
"Wie das Ratsgremium ausdrücklich betonte, können nach wie vor einzelne Härtefälle über die Jugendhilfe des Landkreises abgefedert werden".
Also zurück an die Gemeinden über die Kreisumlage.
Die eklatante Preiserhöhung für die Ganztagsbetreuung von Einzelkindern im Spatzennest auf Euro 380,-- im Monat und die Erhöhung der Beiträge für die Kleinkindgruppen in den einzelnen Kindergärten wird im Bericht nicht erwähnt. Wenn das Positive für die Mehrkindfamilien angesprochen wird, die auch von der SPD mitgetragen wird, dann muss auch der Beschluss, hier war die SPD dagegen, zu höheren Preisen erwähnt werden. Daher wollte die SPD Fraktion auch die Abstimmung über die Mehrkindfamilien-Beiträge ---Zustimmung von der SPD-Fraktion--- und Abstimmung über Kleinkind- und Ganztagesgruppen, hier hätte die SPD mit nein gestimmt.
So blieb der Fraktion nichts anderes übrig, als die gesamte Vorlage abzulehnen.
V o r l a g e
für eine öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 6. Juli 2009 um 19.30 Uhr
Anpassung der Kindergartenbeiträge
Die letzte Beitragserhöhung in Forst wurde zu Beginn des Kindergartenjahres 2007/2008 vorgenommen. Jetzt liegen neue Empfehlungen der verschiedenen Landesverbände und Kirchen vor, die Beiträge zum kommenden Kindergartenjahr 2009/2010 sowie nochmals zum Kindergartenjahr 2010/2011 anzupassen.
Um die Eltern nicht jedes Jahr mit Beitragserhöhungen zu belasten, wurden in der Vergangenheit in Forst die Beiträge immer für den gesamten Empfehlungszeitraum einmalig angepasst. Diesmal beinhalten die Empfehlungen der Spitzenverbände allerdings eine grundsätzliche Änderung in der Systematik der Beitragsbemessung. Daher ist zu entscheiden, ob die bisherige Erhebungspraxis im zweijährigen Rhythmus beibehalten werden soll bzw. jedes Jahr die Beiträge angepasst werden sollen.
Die bisherigen Beiträge wurden wie folgt erhoben:
Gruppenform Kindergarten Öffnungszeiten Elternbeitrag/Mo*
Erstkind Zweitkind
Regelgruppe Spatzennest / St. Franziskus Mo - Fr 7.45 - 12.30 79 € 44 €
Mo, Di, Mi 13.45 - 16.30
Ulrika Mo - Fr 8.00 - 12.00 79 € 44 €
Mo - Do 13.45 - 16.30
abgeänderte Öffnungszeit Ulrika Mo - Fr 7.30 – 12.30 79 € 44 €
Mo, Di, Do 14.00 – 16.20
VÖ- Gruppe
(Frühgruppe) St. Franziskus / Ulrika Mo - Fr 7.30 - 13.45 95 € 60 €
Ganztagsgruppe (mit Verpflegung) Spatzennest Mo - Do 7.00 - 17.00 240 € 205 €
Fr 7.00 - 15.00
Betreuung unter 3 Jahre
(altersgemischte Gruppe/ Kleinkindgruppe) Spatzennest / St. Franziskus / Ulrika
Mo - Fr 7.45 - 12.30 120 € 85 €
Betreuung unter 3 Jahre, Kleinkindgruppe (verlängerte Öffnungszeit) Ulrika Mo - Fr 7.30 – 13.45 145 € 110 €
* Die Beitragssätze werden für 11 Monate/Jahr erhoben. Je nach Vereinbarung kommen noch Getränke- bzw. Müsligeld zu den Beiträgen hinzu.
Neue Bemessungsgrundlage der Beiträge
Bisher wurde in den Empfehlungen der Beitrag für die Regelbetreuung konkret vorgeschlagen. D.h. für jedes einen Kindergarten besuchende Kind wurde der entsprechend der Betreuungsform angepasste Beitragssatz erhoben. Sofern zwei Kinder einer Familie gleichzeitig einen Kindergarten besuchen, erhielt das zweite Kind eine Ermäßigung in Höhe von 35,00 Euro auf den Beitrag, egal welche Gruppenform besucht wurde. Drittkinder waren beitragsfrei, nur der Essensgeldanteil wurde erhoben.
Für die Erhebung der Beiträge für die Kleinkindbetreuung gab es bisher keine konkreten Empfehlungen. Da Kleinkinder bei der Belegung der Plätze doppelt gezählt werden, hätten die Kleinkinder bisher auch mit dem doppelten Beitragssatz belegt werden müssen.
In Forst wurden die Kindergartenbeiträge jedoch immer sehr familienfreundlich gestaltet. Insbesondere im Bereich der Kleinkinder wurden nur moderate Beitragssätze erhoben. Auch im Bereich der Ganztagsbetreuung sind die Beiträge für die Eltern sehr günstig.
Nach der neuen Regelung sind nun alle im Haushalt der Familie lebenden Kinder unter 18 Jahre in der Beitragsstaffelung zu berücksichtigen. In den neuen Empfehlungen sind Beitragssenkungen für Familien mit mehreren Kindern speziell berücksichtigt. Der Maßstab für den Kindergartenbeitrag ist nun die Anzahl der Kinder einer Familie.
Für Mehrkindfamilien bedeutet das eine finanzielle Entlastung, Einkindfamilien sind dagegen stärker belastet als bisher. Neu ist auch eine Empfehlung für die Krippenbetreuung.
Bisher waren in Forst die Beiträge für die Kleinkinder sehr familienfreundlich gestaltet. Durch die jetzt vorliegenden Empfehlungen sollen diese Familien erheblich stärker belastet werden.
Kinderanzahl in den Familien der für 2009/2010 angemeldeten Kinder:
Familien mit 1 Kind 2 Kindern 3 Kindern 4 und mehr Kindern
Ulrika 44 63 12 2
St. Franziskus 21 65 11 3
Spatzennest 26 23 9 3
Anmerkung:
Sofern zwei Kinder einer Familie gleichzeitig einen Kindergarten besuchen, kann es trotz der Zweikindfamilie nach den neuen Regelungen zu einem höheren Beitrag als bisher kommen. Eine Ermäßigung für diese Fälle ist in den neuen Empfehlungen nicht vorgesehen. Grundsätzlich werden Familien mit mehreren Kindern jedoch weniger bezahlen als bisher.
Würde die bisherige Forster Regelung, bei zeitgleichem Besuch des Kindergartens von Kindern aus einer Familie weiterhin eine Ermäßigung in Höhe von 35 Euro für Zweitkinder zu gewähren, zusätzlich beibehalten werden, würden diese Eltern künftig in jedem Fall weniger bezahlen. Allerdings wäre dies eine doppelte Ermäßigung des Beitrags, da in den neuen Empfehlungen eine Ermäßigung für Zweikindfamilien bereits eingerechnet ist. Die entsprechenden Mindereinnahmen wären von der Gemeinde zu tragen.
Beispielrechung: Stand Januar 2009
Spatzennest: 7 Zweitkinder x 35 € x 11 Monate = 2.695 €
Ulrika: 11 Zweitkinder x 35 € x 11 Monate = 4.235 €
St. Franziskus: 11 Zweitkinder x 35 € x 11 Monate = 4.235 €
Gesamt: 11.165 €
=======
Geht man davon aus, dass im nächsten Jahr allein im Kiga Ulrika 18 Zweitkinder sein werden, würden die Mindereinnahmen entsprechend steigen. Durchschnittlich ist davon auszugehen, dass eine doppelte Ermäßigung zu Mindereinnahmen von ca. 10.000 € bis 15.000 € pro Jahr bei der Gemeinde führen würde.
Ergebnis der Arbeitsgruppe Kindergarten:
In der letzten Sitzung der Arbeitsgruppe Kindergarten am 18. Juni 2009 wurden die neuen
Empfehlungen der Spitzenverbände vorgestellt und ausführlich diskutiert. Durch den neuen Bemessungsmaßstab sind die Beiträge künftig sehr familienfreundlich strukturiert. Familien mit mehreren Kindern werden erheblich entlastet, Einkindfamilien werden künftig deutlich mehr Kindergartenbeiträge bezahlen müssen. Aufgrund der Umstellung des Systems kann es jetzt zu erheblichen Beitragsprüngen kommen. Insbesondere im Bereich der Kleinkindbetreuung und auch der Ganztagsbetreuung waren die Beiträge in Forst bisher sehr moderat bemessen. Durch die neuen Empfehlungen ist der Unterschied zu den bisherigen Beiträgen im Einzelfall sehr gravierend.
Auch eine Zweitkindermäßigung bei gleichzeitigem Besuch des Kindergartens wurde von der Arbeitsgruppe diskutiert. Da Ermäßigungen künftig im Bemessungsmaßstab des Beitrags enthalten sind, wird dem Gedanken einer familienfreundlichen Beitragsgestaltung bereits Rechnung getragen. Die Mehrheit der Familien profitiert von der neuen Regelung, auch wenn es im Einzelfall zu einer Verteuerung kommen kann. Eine weitere Ermäßigung bei zeitgleichem Kindergartenbesuch aus einer Familie käme einer Doppelermäßigung gleich. Außerdem würden nur die Familien in den Genuss der Ermäßigung kommen, deren Kinder zeitgleich den Kindergarten besuchen. Familien mit Kindern mit einem größeren zeitlichen Abstand kämen nicht in den Genuss dieser Ermäßigung. Daher wurde von der Arbeitsgruppe eine solche Ermäßigung nicht befürwortet.
Vorschläge für die Beitragsanpassung
Die kath. Verrechnungsstelle hat auf Basis der gemeinsamen Empfehlungen die neuen Beitragssätze für die einzelnen Betreuungsformen berechnet. Für die Erstkinder entspricht dies gegenüber den bisherigen Beiträgen einer Erhöhung der Beiträge um rd. 19%.
Grundsätzlich sind jetzt alle im Haushalt der Familie lebenden Kinder für die Beitragshöhe zu berücksichtigen. Beispielsweise bezahlt eine Familie mit drei Kindern jetzt für eine Regelgruppe für jedes Kind nur 48 Euro, gleichgültig ob ein Geschwisterkind gleichzeitig einen Kindergarten besucht oder erst einige Jahre später. Erst wenn das älteste Kind der Familie 18 Jahre alt ist, darf es bei der Beitragsbemessung nicht mehr berücksichtigt werden.
In der Praxis muss daher bei allen Kindergartenkindern immer die genaue Anzahl der Geschwister ermittelt werden.
Entsprechend der Handhabung der letzten Jahre soll in allen Forster Kindergärten für die gleiche Betreuungsform auch der gleiche Beitragssatz erhoben werden. Der Beitragssatz für die Ganztagsbetreuung wurde entsprechend ergänzt. Die Beiträge beziehen sich auf eine 11- monatige Zahlungsweise im Jahr.
Empfohlene Beiträge ab 01.09.2009 für Kinder von 3 bis 6 Jahre:
(umgerechnet auf die tatsächliche Betreuungszeit)
Betreuungsangebot für Kinder ab 3 Jahre h/Wo Einkind-
familie Zweikind-
familie Dreikind-
familie Vier- und Mehrkindfamilie
RG (Regelgruppe) 32 94 € 72 € 48 € 16 €
VÖ (verlängerte Öffnungszeit) 31,25 120 € 91 € 61 € 21 €
GT (Ganztagsgruppe*)
Festsetzung Kirche 45 361 €
(296 € ohne Essen) 284 €
(219 € ohne Essen) 212 €
(147 € ohne Essen) 125 €
(60 € ohne Essen)
GT (Ganztagsgruppe*)
Öffnungszeit Spatzennest, hochgerechnet 48 380 € 298 € 221 € 129 €
Vergleichsbeispiel
(Anpassung um 19%)
GT (Ganztagsgruppe*) 48 285 € 244 € 200 € 125 €
* Bei der Ganztagsgruppe ist ein Essensgeldanteil in Höhe von 65,00 Euro eingerechnet
Für die Ganztagsbetreuung gibt es auch weiterhin keine Empfehlungen der Spitzenverbände für die Beitragshöhe. Von der Verwaltung wurde bei den bisherigen Beiträgen die bei der Regelgruppe empfohlene Erhöhung von 19 % analog hochgerechnet. Drittkinder und weitere Kinder einer Familie waren bisher frei. Hier wurde von der Verwaltung die Beitragshöhe vorgeschlagen.
Beispielrechnung:
Anpassung der bisherigen Beiträge der Ganztagsgruppe um 19% gegenüber der Festsetzung der kath. Kirche
Beispielrechnung nur für Erstkinder
Beitrag GT 285 Euro anstatt 380 Euro
Mindereinnahme 95 Euro /Monat x 30 Plätze = 2.850,00 Euro/Monat
X 10 Monate = 28.500,00 Euro/Jahr Mindereinnahmen
Die Erzdiözese Freiburg hat jedoch für die Ganztagsbetreuung für ihren Bereich verbindliche Beiträge festgelegt. Bisher wird in den kirchlichen Kindergärten in Forst noch keine Ganztagsbetreuung angeboten. Sollte dies in der Zukunft einmal so sein, wären die Kindergärten St. Franziskus und Ulrika an diese Empfehlungen gebunden. Da in Forst die Beiträge in allen Einrichtungen für gleiche Betreuungsformen gleich hoch bemessen sein sollten, sollte auch für den Kindergarten Spatzennest der von der Kirche genannte Beitrag schon jetzt erhoben werden.
Sofern die Gemeinde den Empfehlungen für die Ganztagsbetreuung der kath. Kirche nicht folgt und andere, niedrigere Sätze festlegen würde, hätte die Gemeinde die Mindereinnahmen der Kirche bei den Beiträgen über die Betriebskostenabrechnung anteilig zu tragen.
Ergebnis der Arbeitsgruppe Kindergarten:
Die Empfehlungen sehen beim Regelbeitrag für ein Kind einer Familie eine Erhöhung des Beitrags um rd. 19% von 79,00 Euro auf jetzt 94,00 Euro vor. Dies bedeutet, dass Familien mit einem Kind für einen Regelplatz künftig 15,00 Euro mehr bezahlen müssen. Bei einer Familie mit zwei Kindern ist jedoch nach den neuen Empfehlungen eine Entlastung gegenüber den bisherigen Beiträgen gegeben, sofern die Kinder nicht zeitgleich einen Kindergarten besuchen.
Durch die Umstellung der Systematik tritt für Einkindfamilien eine deutliche Steigerung der Beiträge ein, Mehrkindfamilien hingegen werden entlastet. Vor diesem Hintergrund sollte die Anpassung der Beiträge nach Empfehlung der Arbeitsgruppe auch in diesem Umfang übernommen werden.
Empfohlene Beiträge ab 01.09.2009 für Kleinkinder unter 3 Jahre:
(umgerechnet auf die tatsächliche Betreuungszeit)
Betreuungsangebot für Kinder unter 3 Jahre h/Wo Einkind- familie Zweikind-
familie Dreikind-
familie Vier- und Mehrkindfamilie
KR- RG
(Krippengruppe Regelbetreuung) 23,75 216 € 160 € 108 € 44 €
KR- VÖ (Krippengruppe verlängerte Öffnungszeit)
31,25 284 € 210 € 142 € 57 €
Angepasste Beiträge nach der bisherigen Systematik in Forst:
(1 ½- facher Satz des Regelbeitrags)
Für die Betreuung der Kinder unter 3 Jahre gab es bisher keine Empfehlungen. In den Vorjahren wurde in Forst für die Kleinkindbetreuung der 1 ½ - fache Satz des Betrages für die Betreuung der 3 bis 6- jährigen Kinder bei der Beitragsbemessung zu Grunde gelegt. Würde man diese Systematik wieder anwenden, könnten die neuen Beiträge wie folgt aussehen:
Betreuungsangebot für Kinder unter 3 Jahre h/Wo Einkind-
familie Zweikind-
familie Dreikind- familie Vier- und Mehrkindfamilie
KR- RG 23,75 141 € 108 € 72 € 24 €
KR- VÖ 31,25 180 € 136,50 € 91,50 € 31,50 €
Hinweis: Grundsätzlich sollen sich die Eltern mit 20% an den Betriebskosten der Kindergärten beteiligen. In den gemeinsamen Empfehlungen ist dies berücksichtigt. Dies könnte mit der bisherigen Systematik nicht erreicht werden. Die Gemeinde hätte entsprechend höhere Kosten zu tragen.
Ergebnis der Arbeitsgruppe Kindergarten:
Ausführlich diskutiert und abgewogen wurden in der Arbeitsgruppe die Empfehlungen hinsichtlich der Anpassung des Beitrags für Kleinkinder sowie für die Ganztagsbetreuung.
Bisher gab es für den Kleinkindbeitrag als auch für die Ganztagsbetreuung noch keine Empfehlungen. Da in Forst bisher sehr günstige Beiträge erhoben wurden, wirkt sich die empfohlene Beitragserhöhung besonders deutlich aus. In dem Bewusstsein, dass künftig die Einnahmen in vielen Bereichen bei den Gemeinden einbrechen werden, wäre es unverantwortlich, weiterhin die Beiträge in erheblichem Maß unter den geltenden Empfehlungen zu erheben. Die bereits jetzt angespannte allgemeine Finanzlage wird sich in der Zukunft speziell bei den Kommunen noch verstärken. Da mit Einnahmeneinbrüchen in allen Bereichen verstärkt gerechnet werden muss, ist genau abzuwägen, wo Beitragsermäßigungen möglich sind oder nicht.
In der Arbeitsgruppe wurde auch die Möglichkeit einer stufenweise Anpassung an die neuen Empfehlungen diskutiert. Dies würde jedoch zu Ungerechtigkeiten führen, da damit nur ein bestimmter Jahrgang von den Ermäßigungen profitieren würde. Dem Gleichbehandlungsgedanken widerspricht auch, die neuen Empfehlungen nur in Teilbereichen umzusetzen.
Beispielrechnung Ganztagsgruppen (bei stufenweiser Anpassung):
1. a. Erhöhung Regelgruppe wie Empfehlung
b. Ganztagsgruppe Anpassung im ersten Jahr um 19% gegenüber den bisherigen Beiträgen, im zweiten Jahr volle Anpassung, (Belegung von 10 Monaten/Jahr)
Beitrag GT = 285 Euro anstatt 380 Euro
Mindereinnahme 95 Euro/Monat x 30 Plätze = 2.850,00 Euro/Monat
x 10 Monate = 28.500,00 Euro/Jahr Mindereinnahme
2. a. Erhöhung Regelgruppe wie Empfehlung
b. Ganztagsgruppe Anpassung Beitrag um 50% des empfohlenen Satzes im ersten Jahr, volle Anpassung im
zweiten Jahr
Beitrag GT = 310,00 Euro anstatt 380,00 Euro
Mindereinnahme 70,00 Euro/Monat x 30 Plätze = 2.100,00 Euro/Monat
x 10 Monate = 21.000,00 Euro/Jahr Mindereinnahme
Beispielrechnung Krippengruppen (bei stufenweiser Anpassung):
a. Erhöhung Regelgruppe wie Empfehlung
b. Krippengruppe Erhöhung um 50% des empfohlenen Satzes im ersten Jahr, im zweiten Jahr volle Anpassung, 20 Plätze mit Öffnungszeit 7.45 Uhr bis 12.30 Uhr (Belegung 10 Monate/Jahr)
Beitrag KR = 168,00 Euro anstatt 216,00 Euro
Mindereinnahme 48,00 Euro/Monat x 20 Plätze = 960,00 Euro
x 10 Monate = 9.600,00 Euro
a. Erhöhung Regelgruppe wie Empfehlung
b. Krippengruppe Erhöhung um 50% des empfohlenen Satzes im ersten Jahr, im zweiten Jahr volle Anpassung, 5 Plätze mit Öffnungszeit 7.30 Uhr bis 13.45 Uhr (Belegung 10 Monate/Jahr)
Beitrag KR/VÖ = 214,50 Euro anstatt 284,00 Euro
Mindereinnahme 69,50 Euro/Monat x 5 Plätze = 347,50 Euro
x 10 Monate = 3.475,00 Euro
Gesamte Mindereinnahmen bei einer 2 –stufigen Anhebung der Beiträge für Kleinkinder um jeweils 50%
= 13.075,00 Euro
Durch die Systemumstellung der Beitragsbemessung wird es immer deutliche Unterschiede der Beiträge im Vergleich zu bisher für die Familien geben. Zum jetzigen Zeitpunkt könnte die Beitragsanpassung den Eltern besser vermittelt werden, da die Kommunen aufgrund der Empfehlungen die Beiträge umstellen werden. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die jetzt zu beschließenden neuen Beiträge auch für den neuen Kindergarten im Baugebiet Zeilich Gültigkeit haben werden, da die Eröffnung der neuen Einrichtung im Empfehlungszeitraum liegen wird.
Die Verwaltung schlägt daher vor, die Kindergartenbeiträge entsprechend der gemeinsamen Empfehlungen der Spitzenverbände anzupassen. Dies auch im Hinblick auf die Vorgabe, dass 20% der Betriebskosten der Kindergärten durch Elternbeiträge gedeckt werden sollen. Die Spitzenverbände gehen davon aus, dass der bisher erreichte Kostendeckungsgrad für die Kommunen im Durchschnitt bei der Umsetzung der neuen Empfehlungen erhalten bleibt.
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